Heimatverein Altes Amt Eicklingen

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2020-Rückkehr eines Buches

Ein Buch kehrt ins Amtsstubenhaus zurück

Wenn das Amtsstubenhaus im kommenden Jahr fertig restauriert ist, kehrt nach über 270 Jahren ein seltenes Gesetzesbuch in das historische Gebäude zurück.

Es ist nicht nur selten, sondern einmalig: Auf dem sichtbar in die Jahre gekommenen Ledereinband steht in Golddruck AMT EICKLINGEN. Der fünfzeilige Text auf dem Buchrücken lautet: CELLESCHE LANDES- ORDNUNG III. THEIL. II. BAND. POLIZEY-SACHEN. Druckort und -jahr: Lüneburg 1743. Damals arbeiteten der Amtmann und Drost Joachim Ernst von Grote und der Amtschreiber Martin August Stock mit dem knapp 1000-seitigen Gesetzeswerk.

Der Heimatverein, der den Lederband jetzt als Spende erhalten hat, wird sicher nicht damit arbeiten: „Viel zu selten, viel zu kostbar“, sind sich der Vorsitzende Erhard Köneke und seine Vertreterin Karin Schumacher einig, „wir überlegen jetzt, wie wir das gute Stück repräsentativ ausstellen können.“

    

Im Band finden sich eine umfangreiche „Apotheken=Taxe 1719“ oder eine „Hoch=Fürstl. Verordnung“ von 1682, „was bey einer um diese Zeit sich unter dem Vieh hervor thuenden Seuche in acht zu nehmen.“ Ein „Hochfürstl. geschärftes Mandat“ wendet sich „gegen das das Segensprechen, Christallen sehen, Wahrsagen“. Andere Verordnungen befassen sich, um nur einige Beispiele zu nennen, mit der „Durch=Fuhr der Kram=Waaren“, der „Aufnehmung“ von Häuslingen oder „wegen der Pest 1680“. Mitunter sind die heute umständlich wirkenden Texte nicht so leicht zu lesen, zudem in Frakturschrift – aber der dicke Band soll an seinem angestammten Ort ja auch nur ausgestellt werden.

(sff)

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